Lizenz- und Bildrechte: Was du für Social Media und deine Website wissen musst
📅 Zuerst veröffentlicht: 5. April 2023 | 💚 Liebevoll aktualisiert am 30. Mai 2026
Du möchtest Bilder, Videos, Musik oder Texte für deine Website verwenden oder Fotos vom Firmen-Event auf Social Media posten – bist aber unsicher, was du wirklich darfst?
Das ist eine der häufigsten Fragen, die mir Unternehmer stellen. Und ich verstehe die Unsicherheit gut: Mehrere Rechte spielen hier ineinander, und seit der DSGVO ist noch mal ein weiteres Element dazugekommen.
Eines vorab: Dieser Artikel gibt allgemeine Orientierung, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall immer einen Rechtsexperten zurate ziehen.
Die vier wichtigsten Rechte im Überblick
1. Das Urheberrecht
Wer ein Werk schafft – Fotos, Texte, Grafiken, Musik, Videos – besitzt das Urheberrecht. In Deutschland ist es nicht übertragbar und gilt 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus.
Das bedeutet, dass der Urheber ein Recht auf Nennung am Werk“ hat.
Für dich wichtig: Du darfst fremde Bilder nicht einfach herunterladen und verwenden – auch nicht, wenn sie „irgendwo im Internet“ zu finden sind.
2. Das Persönlichkeitsrecht
Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild. Du darfst Personen nur mit ihrer Zustimmung fotografieren, filmen und online veröffentlichen – das gilt besonders für kommerzielle Zwecke.
Ausnahmen: Personen der Zeitgeschichte (Promis, Politiker) im Rahmen ihrer öffentlichen Funktion. Modelle, die ausdrücklich dafür engagiert wurden. Personen als nicht individuell erkennbares „Beiwerk“ (z.B. Menschenmenge am Hauptbahnhof).
Wichtig bei Canva & Co.: Fotos aus Stockdatenbanken beinhalten eine Model-Release-Vereinbarung – du darfst sie verwenden. Bei Werbeanzeigen immer prüfen, ob diese explizit erlaubt ist.
3. Die Nutzungsrechte
Der Urheber kann Nutzungsrechte übertragen – also anderen erlauben, sein Werk zu verwenden. Das passiert z.B. bei Stockfotos: Du kaufst nicht das Bild, sondern das Recht, es zu nutzen.
Beauftragst du eine Fotografin/einen Fotografen: Regelst du die Nutzungsrechte unbedingt schriftlich im Vertrag – und zwar explizit auch für Social Media. Ohne schriftliche Vereinbarung darfst du die Bilder möglicherweise nicht auf Facebook oder Instagram posten.
4. Die Panoramafreiheit
Gebäude und Denkmäler dürfen fotografiert werden, wenn die Aufnahme von öffentlichen Wegen aus erfolgt. Innenaufnahmen von Museen oder privaten Grundstücken brauchen immer eine Genehmigung.
Bilder auf Social Media – was gilt hier?
Wenn du ein Bild auf Facebook, Instagram oder LinkedIn hochlädst, überträgst du dem Netzwerk Nutzungsrechte. Das bedeutet: Du solltest selbst sicher sein, die Rechte dafür zu besitzen.
Fotos von Mitarbeitern
Lass dir immer schriftlich bestätigen, dass du Fotos deiner Mitarbeiter für die Unternehmenskommunikation – inklusive Social Media – verwenden darfst. Am einfachsten: einmalig bei Einstellung oder vor dem Shooting unterschreiben lassen.
Vorlage für die Einwilligungserklärung: „Die am [Datum] durch [Fotografin] gemachten Aufnahmen von [Name] dürfen für Veröffentlichungen auf der Unternehmenswebsite, in sozialen Netzwerken und für Werbezwecke verwendet werden. Datum / Unterschrift“
Vorschaubilder beim Teilen von Links
Wenn du einen fremden Artikel verlinkst, zieht Social Media automatisch ein Vorschaubild. Diese Bilder unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht.
Meine Empfehlung: Wenn auf der verlinkten Seite ein Teilen-Button vorhanden ist, kann davon ausgegangen werden, dass der Seitenbetreiber das Teilen ausdrücklich wünscht. Im Zweifel: Vorschaubild im Posting entfernen.
Profilbilder
Auch für Profilbilder gilt das Urheberrecht. Keine Fotos von Stars, Comicfiguren oder anderen geschützten Motiven als Profilbild verwenden.
Bilder von Datenbanken: Was du beachten musst
Pixabay, Pexels, Unsplash, Freeimages – auf diesen Plattformen findest du kostenlose Bilder. Aber: „kostenlos“ bedeutet nicht „ohne Einschränkungen“.
- Prüfe bei jedem Bild die genaue Lizenz
- Kommerzielle Nutzung ist nicht immer erlaubt
- Den Fotografen und die Quelle immer direkt am Bild angeben
- Eine allgemeine Auflistung im Impressum reicht nicht – die Nennung muss am Bild selbst sein
Bei Canva: Die Bilder aus der Canva-Bibliothek sind lizenziert – für Free-Nutzer mit eingeschränkten Rechten, für Pro-Nutzer mit erweitertem Umfang. Canva im Impressum erwähnen und die Nutzungsbedingungen prüfen.
Bilder und DSGVO – was hat sich geändert?
Die DSGVO stuft Fotos von Personen als personenbezogene Daten ein. Das bedeutet: Bereits das Aufnehmen ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten und braucht eine Rechtsgrundlage – meist die ausdrückliche schriftliche Einwilligung.
Wichtig: Die einwilligende Person kann ihre Zustimmung jederzeit widerrufen. Das bedeutet: Wenn ein ehemaliger Mitarbeiter die Nutzung seiner Fotos untersagt, müssen diese entfernt werden.
Tipp: Halte alle Einwilligungen schriftlich fest – und stelle sicher, dass du weißt, wo welches Foto gespeichert ist, damit du im Fall eines Widerrufs schnell handeln kannst.
Was ins Impressum gehört
Den Urheber immer direkt am Bild nennen (Bildunterschrift oder Hover-Text), nicht nur im Impressum. Ergänzend kannst du eine Übersicht im Impressum führen – aber als Ersatz für die direkte Nennung reicht das nicht.
Fazit: Mach es schriftlich – immer
Die wichtigste Regel im Umgang mit Bildrechten: Alles schriftlich. Fotos, die du selbst machst, gehören dir. Für alles andere – Fotografen beauftragen, Mitarbeiterfotos, gekaufte Stockfotos – immer eine schriftliche Vereinbarung oder Lizenz sicherstellen.
Und wenn du dir nicht sicher bist: Lieber ein Bild weglassen als eine Abmahnung riskieren. Die Kosten sind es nicht wert.
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⚖️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar – er ersetzt diese auch nicht. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt; dennoch können Rechtslage und Rechtsprechung sich jederzeit ändern.
Für individuelle rechtliche Fragen – insbesondere zu Urheberrecht, Bildrechten, DSGVO und Medienrecht – wende dich bitte an eine zugelassene Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Entscheidungen, die auf Basis dieses Artikels getroffen werden, liegen in der eigenen Verantwortung der Leserin bzw. des Lesers.
Es wird keine Haftung für etwaige Schäden übernommen, die aus der Anwendung der hier beschriebenen Informationen entstehen
Über die Autorin:
Ich bin Indra Zahner – Social Media Marketing Expertin und deine Social Media Lotsin. Ich begleite Unternehmerinnen und Unternehmer dabei, in sozialen Netzwerken sichtbar zu werden: authentisch, strategisch und ohne leere Versprechen. Schau dich gerne auf meinem Blog um – ich freue mich, wenn du bleibst. 😊