Urheberrecht – was du bei Bildern, Musik und Texten beachten musst

von Indra Zahner

Inhaltsverzeichnis

Das Urheberrecht schützt kreative Werke – Texte, Fotos, Musik, Videos, Grafiken – vor der unerlaubten Nutzung durch andere. Wer ein Bild oder einen Song erstellt, hat das Recht zu bestimmen, wer dieses Werk nutzen, verbreiten oder verändern darf.

Was bedeutet das für Social Media?

Ganz konkret: Du darfst Bilder aus dem Internet nicht einfach herunterladen und in deinen Beiträgen verwenden – auch dann nicht, wenn du die Quelle nennst. Dasselbe gilt für Musik in Reels oder Videos, für Texte aus anderen Blogs und für Screenshots aus Büchern oder Zeitschriften.

„Aber das macht doch jeder so“ ist keine rechtliche Grundlage. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sind im Netz eine Realität – und können teuer werden.

Was darfst du nutzen?

  • Eigene Inhalte: Alles, was du selbst erstellt hast, gehört dir
  • Lizenzfreie Bilder: Plattformen wie Unsplash, Pexels oder Pixabay bieten Bilder zur kostenlosen Nutzung
  • Creative Commons: Inhalte mit CC-Lizenz dürfen unter bestimmten Bedingungen genutzt werden (→ Creative Commons)
  • Gekaufte Lizenzen: Shutterstock, Adobe Stock und ähnliche Dienste
  • Musik auf Instagram und Facebook: Die Plattformen haben eigene Musikbibliotheken mit lizenzierten Titeln

Achtung: Teilen ist nicht dasselbe wie Kopieren

Den „Teilen„-Button auf Facebook oder Instagram zu drücken ist in Ordnung – das erlaubt die Plattform. Aber einen fremden Beitrag zu screenshotten und neu hochzuladen – das ist eine Urheberrechtsverletzung, auch wenn du den ursprünglichen Account taggst.

Hinweis: Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Mehr dazu: Creative Commons · Abmahnung · User-Generated Content

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