Impressum – Pflichtangabe für Websites und Social Media

von Indra Zahner

Inhaltsverzeichnis

Das Impressumi st eine gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung. Es zeigt, wer für eine Website oder einen Social-Media-Kanal verantwortlich ist– vergleichbar mit einem „Absender“ im digitalen Raum.

Seit 2007 ist das Impressum im Telemediengesetz (TMG)geregelt und für alle Seiten und Profile Pflicht, die nicht rein privat betrieben werden. Dazu gehören Websites von Unternehmen, Vereinen, Selbstständigen und jede gewerbliche Social-Media-Präsenz.


Warum ist ein Impressum wichtig?

  • rechtliche Absicherung
  • Transparenz für Besucher:innen
  • Pflichtangabe laut TMG, E-Commerce-Richtlinien und Wettbewerbsrecht
  • Fehlt das Impressum, drohen Abmahnungen und Bußgelder bis zu 500.000 €

Was muss ins Impressum?

Für alle verpflichtend:

  • Vor- und Nachname oder Firmenname
  • vollständige Anschrift
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse

Zusätzlich für Unternehmen:

  • Rechtsform (z. B. GmbH, GbR, UG)
  • Vertretungsberechtigte Person
  • ggf. Handelsregister-Nummer und Registergericht
  • Umsatzsteuer-ID (wenn vorhanden)

Bei bestimmten Berufen:

  • Aufsichtsbehörde (z. B. für Anwälte, Heilberufe)
  • berufsrechtliche Regelungen
  • Berufshaftpflichtversicherung

Bei Vereinen:

  • Vereinsname
  • Vereinsregister-Nummer und Registergericht

Wenn redaktionelle Inhalte enthalten sind:

  • Verantwortliche:r im Sinne des § 18 MDStV
  • Name, Anschrift, Kontaktdaten

Verlinkung auf EU-Streitschlichtungsplattform:
(Hinweis: Ab dem 1. Juli 2025 entfällt diese Pflicht)


Tipps für die Praxis

  • Verwende einen Impressum-Generator(z. B. über eRecht24 oder die IHK)
  • Stelle sicher, dass das Impressum von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar ist – das gilt auch auf Social Media
  • Passe das Impressum für jedes Netzwerk an (z. B. Kurzversion für Instagram oder Facebook)

Impressum auf Social Media – jede Plattform ist anders

Das Impressum muss auch auf Social-Media-Profilen mit einem Klick erreichbar sein – das schreibt das Telemediengesetz vor. Wie das konkret umgesetzt wird, ist aber je Plattform unterschiedlich:

  • Instagram: Link im Bio-Bereich oder als einer der 5 verlinkbaren Slots
  • Facebook: eigene Impressum-Sektion im „Info“-Bereich der Seite
  • LinkedIn: im „Über uns“-Bereich der Unternehmensseite verlinken
  • YouTube: Kanalinfo / Beschreibung

Die korrekte Umsetzung auf den jeweiligen Plattformen ist Teil meiner Beratung – denn ein gut gemeintes Impressum nützt nichts, wenn es niemand findet.



📌 Merke:
Ein korrektes Impressum schützt dich vor teuren Abmahnungen – auch auf Social Media.

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