Eine Marktverhaltensregel ist eine gesetzliche Vorschrift, die bestimmt, wie Unternehmen am Markt auftreten dürfen – und deren Verletzung direkt zu einer Abmahnung führen kann.
Was ist eine Marktverhaltensregel?
Im deutschen Wettbewerbsrecht gilt: Nicht jeder Gesetzesverstoß ist automatisch abmahnbar. Nur Vorschriften, die das Verhalten von Unternehmen gegenüber Verbrauchern oder Mitbewerbern am Markt regeln, können über das UWG verfolgt werden. Typische Marktverhaltensregeln sind: die Impressumspflicht (fehlende Angaben sind abmahnbar), die Kennzeichnungspflicht für Werbung, Preisangabepflichten, und DSGVO-Verstöße bei der Datenerhebung zu Werbezwecken. Kurz: Wenn eine Regel regelt, wie du als Unternehmen mit Kunden oder Konkurrenten umgehst, ist sie wahrscheinlich eine Marktverhaltensregel.
Warum ist das für Unternehmer wichtig?
Weil Marktverhaltensregeln von Mitbewerbern und Abmahnverbänden aktiv überwacht werden. Ein fehlendes Impressum, eine nicht gekennzeichnete Kooperation, irreführende Angaben zu KI-Inhalten – all das kann als Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel gelten und eine kostenpflichtige Abmahnung nach sich ziehen. Die Kenntnis dieser Spielregeln ist deshalb kein juristischer Luxus, sondern praktischer Selbstschutz. Und ein Punkt, der viele überrascht: Unkenntnis schützt nicht vor Strafe. Wer eine Marktverhaltensregel verletzt, haftet dafür – egal ob absichtlich oder aus Unwissenheit.
Hinweis: Dieser Glossar-Eintrag gibt einen allgemeinen Überblick – er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zur rechtlichen Situation deines Unternehmens empfehle ich, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
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