Eine Lookalike Audience (deutsch: Ähnliche Zielgruppe) ist eine Werbe-Zielgruppe, die Facebook oder Instagram automatisch aus Menschen zusammenstellt, die deinen bestehenden Kunden, Website-Besuchern oder Followern ähneln – ohne dass du jeden einzeln kennst.
Wie funktioniert das?
Du gibst Facebook eine „Quelldatei“: zum Beispiel eine Liste deiner Kundinnen und Kunden, die Daten des Meta Pixels von deiner Website oder die Menschen, die deine Seite mögen. Facebook analysiert, welche Eigenschaften diese Menschen gemeinsam haben – Interessen, Verhalten, demografische Merkmale – und sucht dann Millionen ähnlicher Personen in Deutschland oder weltweit.
Wann ist eine Lookalike Audience sinnvoll?
Vor allem dann, wenn du bezahlte Werbung schalten willst und nicht sicher bist, wie du deine Zielgruppe am besten definierst. Statt zu raten, welche Interessen oder Altersgruppen passen könnten, lässt du die Maschine von deinen besten Kunden lernen. Das spart Zeit und verbessert oft die Effizienz der Werbung deutlich.
Wichtig: Für eine gute Lookalike Audience brauchst du eine saubere Quelldatei mit mindestens einigen hundert Einträgen. Je größer und qualitativer die Quelle, desto besser das Ergebnis. Das Ganze läuft über den Werbeanzeigenmanager.
Was ist datenschutzrechtlich erlaubt – und was nicht?
Hier gibt es wichtige Grenzen, die viele übersehen. Die DSGVO schreibt vor, dass du Kundendaten nur dann an Meta weitergeben darfst, wenn dafür eine rechtliche Grundlage besteht – zum Beispiel eine ausdrückliche Einwilligung oder ein nachweisbares berechtigtes Interesse. Eine einfache Kundenliste einfach hochzuladen ist nicht automatisch erlaubt.
Was das konkret bedeutet: Hast du Kundendaten aus einem Kontaktformular oder einem Kauf, müssen die Personen dem Weitergeben ihrer Daten an Dritte (also Meta) aktiv zugestimmt haben – ein Häkchen bei den AGB reicht meist nicht. Ähnliches gilt für Website-Daten über den Meta Pixel: Auch hier braucht es eine aktive Cookie-Einwilligung, bevor diese Daten zur Zielgruppenbildung verwendet werden dürfen.
Im Zweifelsfall lohnt sich ein kurzer Blick in deine Datenschutzerklärung – oder eine Rückfrage bei einer Anwältin oder einem Anwalt, bevor du Custom Audiences und Lookalike Audiences aktiv einsetzt.
Mehr dazu: Werbeanzeigenmanager · Meta Pixel · Retargeting