Werbekennzeichnung – wann Werbung als Werbung gekennzeichnet sein muss

von Indra Zahner

Inhaltsverzeichnis

Wer auf Social Media für Produkte oder Dienstleistungen wirbt – bezahlt oder durch Gegenleistung – muss das als Werbung kennzeichnen. Kein Kleingedrucktes, sondern klar und deutlich sichtbar.

Wann ist Kennzeichnung Pflicht?

Immer wenn du für einen Beitrag bezahlt wirst, Produkte kostenlos bekommst oder sonstige Gegenleistungen erhältst. Aber auch ohne Gegenleistung kann ein Beitrag kennzeichnungspflichtig sein, wenn er werblich gestaltet ist. Seit 2022 hat der BGH (Bundesgerichtshof) die Regeln weiter konkretisiert.

Wie kennzeichnest du richtig?

Eindeutige Begriffe: ‚Anzeige‘, ‚Werbung‘, ‚Bezahlte Partnerschaft‘. Instagram und Facebook haben dafür eigene Funktionen. Nicht ausreichend: kleine Hashtags wie #ad am Ende, versteckt zwischen anderen Tags. Besser gleich am Anfang des Textes.

Mehr dazu:Affiliate | → Influencer

⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Glossar-Eintrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Werbekennzeichnung kann im Einzelfall komplex sein – je nach Plattform, Branche und Art der Zusammenarbeit. Bei konkreten Fragen zur Kennzeichnungspflicht wende dich bitte an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Medienrecht oder Wettbewerbsrecht.

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