Impressumspflicht – wer ein Impressum braucht und was drinstehen muss

von Indra Zahner

Inhaltsverzeichnis

Die Impressumspflicht ist eine gesetzliche Anforderung in Deutschland: Wer eine Website oder einen Social-Media-Auftritt zu geschäftlichen oder beruflichen Zwecken betreibt, muss ein Impressum mit bestimmten Pflichtangaben veröffentlichen. Das gilt auch für Unternehmen auf Instagram, Facebook, LinkedIn und Co.

Wer braucht ein Impressum?

Jede Person oder Organisation, die online „geschäftsmäßig“ auftritt – also regelmäßig Inhalte veröffentlicht, Produkte oder Dienstleistungen anbietet oder auch nur als Unternehmen wahrnehmbar ist. Das gilt auch für rein informative Seiten, sobald sie kommerziellen Charakter haben.

Kurz: Fast alle Selbstständigen, Unternehmen und aktiv betriebenen Business-Profile brauchen ein Impressum.

Was gehört ins Impressum?

  • Name und Anschrift (Postfach reicht nicht)
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer (seit 2022 Pflicht)
  • Bei GmbH, UG, AG: Handelsregisternummer, Registergericht, Vertretungsberechtigte
  • Bei bestimmten Berufen (Ärzte, Anwälte, Steuerberater): Berufskammer, Berufsbezeichnung
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer (wenn vorhanden)

Impressum auf Social Media

Auf Instagram und Facebook gibt es spezielle Felder für das Impressum. Wenn dort kein Platz ist oder die Angaben nicht vollständig untergebracht werden können, ist ein Link auf das Impressum der eigenen Website ausreichend – der Link muss aber klar erkennbar und direkt erreichbar sein.

Hinweis: Die genauen Anforderungen hängen von Unternehmensform, Branche und Inhalt ab. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Mehr dazu: DSGVO · Disclaimer · Abmahnung

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